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Allgemeine Reisebedingungen für Gruppenreisen
1. Angebote
Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehungen von PTI Panoramica Touristik International GmbH - nachfolgend kurz PTI Panoramica genannt- erstellten Angebote sind kostenlos, unverbindlich und freibleibend.
Alle darin gemachten Preisangaben verstehen sich je Person (wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist) rein netto ohne Abzug in EURO.
PTI Panoramica behält sich bis zum Leistungsbeginn die Korrektur von eventuellen Schreib-, Druck- und offensichtlichen Rechenfehlern ausdrücklich vor.
2. Anmeldung und Bestätigung
a) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie PTI Panoramica als Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Die Anmeldung sollte schriftlich vorgenommen werden. Der Reisevertrag wird erst dann verbindlich, wenn PTI Panoramica die Buchung und den Preis schriftlich bestätigt.
Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden.
3. Zahlung
a) Wenn im Einzelfall (wie z.B. für Konzert- und Musicalkarten, Charterleistungen usw.) nicht anders vereinbart, ist keine Anzahlung pro Gruppe zu leisten.
Die Vollzahlung muss spätestens vier Wochen vor Reisebeginn unaufgefordert auf unserem Konto eingegangen sein. Erst nach Eingang des gesamten Arrangementpreises werden die Reiseunterlagen versandt. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGBerfolgen.
b) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,- EUR nicht übersteigt.
4. Preisänderungen
a) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 4.a) zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d) Die Rechte nach Ziffer 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt des Kunden
a) Als Vertragspartner haben Sie jederzeit das Recht, vom
Vertrag zurückzutreten.
Auftragsänderungen bezüglich des Leistungstermins gelten
stets als Kündigung verbunden mit einer neuen Auftragserteilung.
Die Rücktrittserklärung muss in jedem Fall schriftlich
erfolgen. Die Nichteinhaltung des Zahlungszieles gilt
nicht als Rücktritt/Kündigung.
Für die Stornierung von Teilnehmern u./o. Leistungen gelten
nachfolgende Stornobedingungen:
A) Vollstorno
a) Bis 40 Tage vor Leistungsbeginn entstehen - sofern in der
Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich eine andere Frist für
kostenlose Stornierungen angegeben ist - keine Kosten.
b) Nach dieser Frist ist PTI Panoramica berechtigt, entstandene
Aufwendungen gegenüber dem Auftraggeber geltend
zu machen.
B) Teilstornos
a) Bis 40 Tage vor Leistungsbeginn entstehen - sofern in der
Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich eine andere Frist für
kostenlose Stornierungen vereinbart ist - keine Kosten.
b) Ab 39 bis 21 Tage vor Leistungsbeginn ist die Stornierung
bis zu 30% der ursprünglich gebuchten Teilnehmerzahl
kostenlos, für jeden darüber hinausgehenden Teilnehmer
werden 25% des Arrangementpreises berechnet.
c) Ab 20 bis 14 Tage vor Leistungsbeginn ist die Stornierung
bis zu 15% der ursprünglich gebuchten Teilnehmer kostenlos,
für jeden darüber hinausgehenden Teilnehmer werden
40% des Arrangementpreises berechnet.
d) Ab 13 bis 6 Tage vor Leistungsbeginn werden je gebuchten
Teilnehmer 60% des Arrangementpreises je Person berechnet.
e) Ab 5 bis 1 Tag vor Leistungsbeginn werden je gebuchten
Reiseteilnehmer 70% des Arrangementpreises berechnet.
f) Bei Nichtantritt werden je gebuchten Teilnehmer 80%
des Arrangementpreises - bei Gruppen, die nur eine Übernachtung
gebucht haben, 100% des Arrangementpreises -
berechnet.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei PTI
Panoramica.
Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, dem Veranstalter
nachzuweisen, dass ihm kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist, als die von ihmgeforderte Pauschale.
6. Reiseabbruch
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen
nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vor
Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Reise kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
einer Abmahnung durch PTI Panoramica nachhaltig stört
oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf
den Reisepreis; er muss sich jedoch denWert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der
ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. Kündigung infolge höherer Gewalt
a) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt, wie Krieg, innere Unruhen,
Epidemien, hoheitliche Anordnung (Entzug der Landerechte,
Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien,
Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle,
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende
den Vertrag kündigen.
b)Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter
für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise
noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen.
c) Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der
Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind
von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen
die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Mitwirkungspflicht
Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei aufgetretenen
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden
oder so gering wiemöglich zu halten.
Der Vertragspartner ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung oder uns direkt
zur Kenntnis zu geben. Für den Fall, dass die Reiseleitung
nicht erreichbar ist, sollten Sie sich an den Leistungsträger
(z.B. Schiffsleitung, Hotelier) wenden. Die Reiseleitung ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern diesmöglich ist.
Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen,
so tritt ein Anspruch aufMinderung nicht ein.
10. Pass-, Visa- undgesundheitspolizeiliche Formalitäten
a) Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige
des Staates , in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft.
b) Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter
mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
c) Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie
durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des
Reiseveranstalters bedingt sind.
11. Vorrang Einzelvereinbarung
Werden lt. Angebot/Auftragsbestätigung im konkreten Fall
von diesen Allgemeinen Reisebedingungen abweichende
Vertragsmodalitäten vereinbart, so haben diese Vorrang vor
den Allgemeinen Reisebedingungen für Gruppenreisen.
12. Sonstiges
Die gebuchten Unterkünfte können in der Regel am Nachmittag
des Ankunfttages bezogen werden und sind am
Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen. Alle durch
die Nichtbeachtung PTI Panoramica entstehenden Kosten
machen den Vertragspartner schadensersatzpflichtig. Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen
zur Folge; vielmehr sind unwirksame Einzelbestimmungen
durch vertrags- und gesetzeskonforme Auslegung
zu ergänzen.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand - auch für Mahnverfahren - ist ausschließlich Rostock.
Veranstalter:
PTI Panoramica Touristik InternationalGmbH
Neu Roggentiner Straße 3   
D- 18184 Roggentin/Rostock
Tel. 038204 - 65 500 
Fax 038204 - 65 800
e-mail: office@pti.de 
Website: www.pti.de
Registergericht Rostock: HRB 1333
Geschäftsführer: Werner Maaß
Bankverbindung: HypoVereinsbank AG,
BLZ 20030000, Konto 19640680
Insolvenzversicherer: Zurich Insurance plc
Haftpflichtversicherer: MdT