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Allgemeine Reisebedingungen für Gruppenreisen |
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 |  | 1. Angebote Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehungen von PTI Panoramica Touristik International GmbH - nachfolgend kurz PTI Panoramica genannt- erstellten Angebote sind kostenlos, unverbindlich und freibleibend. Alle darin gemachten Preisangaben verstehen sich je Person (wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist) rein netto ohne Abzug in EURO. PTI Panoramica behält sich bis zum Leistungsbeginn die Korrektur von eventuellen Schreib-, Druck- und offensichtlichen Rechenfehlern ausdrücklich vor. |  |  |  |  |  | 2. Anmeldung und Bestätigung a) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie PTI Panoramica als Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Die Anmeldung sollte schriftlich vorgenommen werden. Der Reisevertrag wird erst dann verbindlich, wenn PTI Panoramica die Buchung und den Preis schriftlich bestätigt. Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden. |  |  |  |  |  | 3. Zahlung a) Wenn im Einzelfall (wie z.B. für Konzert- und Musicalkarten, Charterleistungen usw.) nicht anders vereinbart, ist keine Anzahlung pro Gruppe zu leisten. Die Vollzahlung muss spätestens vier Wochen vor Reisebeginn unaufgefordert auf unserem Konto eingegangen sein. Erst nach Eingang des gesamten Arrangementpreises werden die Reiseunterlagen versandt. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGBerfolgen. b) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,- EUR nicht übersteigt. |  |  |  |  |  | 4. Preisänderungen a) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 4.a) zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären. c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. d) Die Rechte nach Ziffer 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. |  |  |  |  |  | 5. Rücktritt des Kunden a) Als Vertragspartner haben Sie jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Auftragsänderungen bezüglich des Leistungstermins gelten stets als Kündigung verbunden mit einer neuen Auftragserteilung. Die Rücktrittserklärung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Nichteinhaltung des Zahlungszieles gilt nicht als Rücktritt/Kündigung. Für die Stornierung von Teilnehmern u./o. Leistungen gelten nachfolgende Stornobedingungen: A) Vollstorno a) Bis 40 Tage vor Leistungsbeginn entstehen - sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich eine andere Frist für kostenlose Stornierungen angegeben ist - keine Kosten. b) Nach dieser Frist ist PTI Panoramica berechtigt, entstandene Aufwendungen gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. B) Teilstornos a) Bis 40 Tage vor Leistungsbeginn entstehen - sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich eine andere Frist für kostenlose Stornierungen vereinbart ist - keine Kosten. b) Ab 39 bis 21 Tage vor Leistungsbeginn ist die Stornierung bis zu 30% der ursprünglich gebuchten Teilnehmerzahl kostenlos, für jeden darüber hinausgehenden Teilnehmer werden 25% des Arrangementpreises berechnet. c) Ab 20 bis 14 Tage vor Leistungsbeginn ist die Stornierung bis zu 15% der ursprünglich gebuchten Teilnehmer kostenlos, für jeden darüber hinausgehenden Teilnehmer werden 40% des Arrangementpreises berechnet. d) Ab 13 bis 6 Tage vor Leistungsbeginn werden je gebuchten Teilnehmer 60% des Arrangementpreises je Person berechnet. e) Ab 5 bis 1 Tag vor Leistungsbeginn werden je gebuchten Reiseteilnehmer 70% des Arrangementpreises berechnet. f) Bei Nichtantritt werden je gebuchten Teilnehmer 80% des Arrangementpreises - bei Gruppen, die nur eine Übernachtung gebucht haben, 100% des Arrangementpreises - berechnet. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei PTI Panoramica. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihmgeforderte Pauschale. |  |  |  |  |  | 6. Reiseabbruch Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. |  |  |  |  |  | 7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch PTI Panoramica nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch denWert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. |  |  |  |  |  | 8. Kündigung infolge höherer Gewalt a) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. b)Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. c) Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. |  |  |  |  |  | 9. Mitwirkungspflicht Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wiemöglich zu halten. Der Vertragspartner ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung oder uns direkt zur Kenntnis zu geben. Für den Fall, dass die Reiseleitung nicht erreichbar ist, sollten Sie sich an den Leistungsträger (z.B. Schiffsleitung, Hotelier) wenden. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern diesmöglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch aufMinderung nicht ein. |  |  |  |  |  | 10. Pass-, Visa- undgesundheitspolizeiliche Formalitäten a) Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates , in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. b) Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. c) Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. |  |  |  |  |  | 11. Vorrang Einzelvereinbarung Werden lt. Angebot/Auftragsbestätigung im konkreten Fall von diesen Allgemeinen Reisebedingungen abweichende Vertragsmodalitäten vereinbart, so haben diese Vorrang vor den Allgemeinen Reisebedingungen für Gruppenreisen. |  |  |  |  |  | 12. Sonstiges Die gebuchten Unterkünfte können in der Regel am Nachmittag des Ankunfttages bezogen werden und sind am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen. Alle durch die Nichtbeachtung PTI Panoramica entstehenden Kosten machen den Vertragspartner schadensersatzpflichtig. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge; vielmehr sind unwirksame Einzelbestimmungen durch vertrags- und gesetzeskonforme Auslegung zu ergänzen. |  |  |  |  |  | 13. Gerichtsstand Gerichtsstand - auch für Mahnverfahren - ist ausschließlich Rostock. Veranstalter: PTI Panoramica Touristik InternationalGmbH Neu Roggentiner Straße 3 D- 18184 Roggentin/Rostock Tel. 038204 - 65 500 Fax 038204 - 65 800 e-mail: office@pti.de Website: www.pti.de Registergericht Rostock: HRB 1333 Geschäftsführer: Werner Maaß Bankverbindung: HypoVereinsbank AG, BLZ 20030000, Konto 19640680 Insolvenzversicherer: Zurich Insurance plc Haftpflichtversicherer: MdT |  |  |  |
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