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 |  | Reisebedingungen der Firma PTI Panoramica Touristik International GmbH Sehr geehrter Reisegast, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Firma PTI Panoramica, Touristik International GmbH, nachstehend "PTI" abgekürzt im Buchungsfall zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. |  |  |  |  |  | 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde PTI den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden. 1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Schriftliche oder per Telefax übermittelte Buchungen sollen mit dem Buchungsformular von PTI erfolgen. 1.3. Bei elektronischen Buchungen bestätigt PTI den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestä-tigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet kei-nen Anspruch auf das Zustandekommen des Reisevertrages. 1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von PTI beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird PTI dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist PTI nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 1.5. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Bu-chung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von PTI vor, an das PTI für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde PTI innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. 1.6. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigene einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. |  |  |  |  |  | 2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte 2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von PTI bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von PTI für die jeweilige Reise, insbesondere die Hinweise "Das sollten Sie wissen und beachten" soweit diese dem Kunden vorliegen. 2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von PTI nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von PTI hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 2.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetbeschreibungen, die nicht von PTI herausgegeben werden, sind für PTI und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von PTI gemacht wurden. |  |  |  |  |  | 3. Leistungsänderungen 3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von PTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wur-den, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 3.3. PTI ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleis-tung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurück-zutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn PTI in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehr-preis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von PTI über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen. |  |  |  |  |  | 4. Bezahlung 4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungs-scheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein über-geben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9. genannten Grund abgesagt werden kann. 4.2. Soweit PTI zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen. 4.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist PTI berech-tigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6. zu belasten. |  |  |  |  |  | 5. Preiserhöhung 5.1. PTI behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ent-sprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern: 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Ver-tragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für PTI nicht vorhersehbar waren. 5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann PTI den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhö-hen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann PTI vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Be-förderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann PTI vom Kunden verlangen. 5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Ab-gaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber PTI erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag her-aufgesetzt werden. 5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reise-vertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für PTI verteuert hat. 5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat PTI den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn PTI in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von PTI über die Preiserhöhung gegenüber PTI geltend zu machen. |  |  |  |  |  | 6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten 6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurück-treten. Der Rücktritt ist gegenüber PTI unter der in diesen Bedin-gungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert PTI den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann PTI, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 6.3. PTI hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädi-gung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittser-klärung des Kunden wie folgt berechnet:
Bei PKW-, Bus- und Bahnreisen - bis inkl. 43. Tag vor Reisebeginn 10% - ab 42. bis inkl. 29. Tag vor Reisebeginn 20% - ab 28. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 40% - ab 14. bis inkl. 7. Tag vor Reisebeginn 50% - ab 6. Tag vor Reisebeginn 60% - am Tag der Abreise und bei Nichtantritt der Reise 80% Bei Seeschiffsreisen/Flusskreuzfahrten - bis 50. Tag vor Reisebeginn 10% - ab 49. bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 20% - ab 29. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 40% - ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 50% - ab 14. Tag vor Reisebeginn 60% - am Tag der Abreise und bei Nichtantritt der Reise 90% Bei Flugreisen - bis 60. Tag vor Reisebeginn 25% - ab 59. bis inkl. 29. Tag vor Reisebeginn 30% - ab 28. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 40% - ab 14. bis inkl. 7. Tag vor Reisebeginn 50% - ab 6. Tag vor Reisebeginn 60% - am Tag der Abreise und bei Nichtantritt der Reise 80% Bei Ferienwohnungen - bis 45. Tag vor Reisebeginn 10% - ab 44. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50% - ab 34. Tag vor Reisebeginn 80% - bei Nichterscheinen 80% 6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, PTI nachzu-weisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. 6.5. PTI behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit PTI nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden ist. Macht PTI einen solchen Anspruch geltend, so ist PTI verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 6.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen. 6.7. Das Recht des Kunden entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vor-stehenden Bestimmungen unberührt. |  |  |  |  |  | 7. Umbuchungen 7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderun-gen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustiegs- oder Ausstiegsort bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vor-genommen, kann PTI bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 15,- pro Kunden erheben. 7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. |  |  |  |  |  | 8. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurech-nen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwin-genden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. PTI wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendun-gen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entge-genstehen. |  |  |  |  |  | 9. Rücktritt von PTI wegen Nichterreichens einer Mindestteil-nehmerzahl 9.1. PTI kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rück-tritts durch PTI muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein b) PTI hat deutlich die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechen-den Prospektangaben zu verweisen c) PTI ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von PTI später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindes-tens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn PTI in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem An-gebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch PTI dieser gegenüber geltend zu machen. 9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. |  |  |  |  |  | 10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 10.1. PTI kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von PTI nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 10.2. Kündigt PTI, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträ-ge. |  |  |  |  |  | 11. Obliegenheiten des Kunden 11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit PTI wie folgt konkretisiert: a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von PTI (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von PTI wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber PTI unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen. d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. 11.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von PTI nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen PTI anzuerkennen. 11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträch-tigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, PTI er-kennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn PTI oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von PTI oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 11.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Flugge-sellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspä-tung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von PTI anzuzeigen. |  |  |  |  |  | 12. Beschränkung der Haftung 12.1. Die vertragliche Haftung von PTI für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahr-lässig herbeigeführt wird oder b) soweit PTI für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 12.2. Die deliktische Haftung von PTI für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche bei Flugreisen im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 12.3. PTI haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach-schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Thea-terbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistun-gen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von PTI sind. PTI haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausge-schriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von PTI ur-sächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung von PTI wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt. |  |  |  |  |  | 13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nach den §§ 651c Abs.(3) Satz 1, 651d Abs.(1) BGB, 651f BGB hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. 13.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber PTI unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. 13.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 13.4. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließ-lich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahr-lässigen Pflichtverletzung von PTI oder einer vorsätzlichen oder fahr-lässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-lungsgehilfen von PTI beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PTI oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PTI beruhen. 13.5. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 13.6. Die Verjährung nach Ziffer 13.4 und 13.5 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. 13.7. Schweben zwischen dem Reisenden und PTI Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder PTI die Fortset-zung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. |  |  |  |  |  | 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 14.1. PTI wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmun-gen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsab-schluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrich-ten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppel-staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn PTI nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 14.3. PTI haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass PTI eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. |  |  |  |  |  | 15. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrt-unternehmen 15.1. PTI informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 15.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist PTI verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahr-scheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald PTI weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird sie den Kunden informieren. 15.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird PTI den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 15.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von PTI abrufbar und in den Geschäftsräumen von PTI einzusehen. |  |  |  |  |  | 16. Rechtswahl und Gerichtsstand 16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und PTI findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. 16.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen PTI im Ausland für die Haftung von PTI dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deut-sches Recht Anwendung. 16.3. Der Kunde kann PTI nur an deren Sitz verklagen. 16.4. Für Klagen von PTI gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentli-chen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von PTI vereinbart. 16.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. |  |  |  |  |  | ------------------------------------------------------------------- © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2007 – 2011 ------------------------------------------------------------------- Reiseveranstalter ist: PTI Panoramica Touristik International GmbH Geschäftsführer: Werner Maaß Handelsregister: Registergericht Rostock HRB 1333 Neu Roggentiner Straße 3 18184 Roggentin/Rostock Telefon: 038204 65500 Telefax: 038204 65800 e-Mail: office@pti.de www.pti.de
Bankverbindung: HypoVereinsbank AG BLZ 20030000 Konto 19640680
Insolvenzversicherer: Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland |  |  |  |
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