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Allgemeine Reisebedingungen für Schülerreisen
Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer,
bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen.
1. Angebote
Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehungen von PTI Panoramica erstellten Angebote sind kostenlos, unverbindlich und freibleibend. Alle darin gemachten Preisangaben verstehen sich je Person (wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist) rein netto ohne Abzug, in EURO.
2. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich
oder fernm¸ndlich geschehen. Der Vertrag wird erst
gültig, wenn PTI Panoramica die Buchung und den Preis
schriftlich bestätigt und der Sicherungsschein gemäß §651 k BGB ausgehändigt wurde.
Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden.
3. Anzahlung/Restzahlung
Falls keine abweichenden Bedingungen genannt werden,
gelten folgende Vereinbarungen: Mit der Auftragserteilung
ist eine Anzahlung von 125,- EUR pro Gruppe zu leisten.
Der Restbetrag muss spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn unaufgefordert auf unserem Konto eingegangen sein. Erst nach
Eingang des gesamten Arrangementpreises werden die Reiseunterlagen versandt.
4. Preisveränderungen
a) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 4.a) zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d) Die Rechte nach Ziffer 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Umbuchungen/Rücktritt durch den Vertragspartner
Als Vertragspartner haben Sie jederzeit das Recht, vom
Vertrag zurückzutreten.
Umbuchungen werden als Rücktritt, verbunden mit einer
Neuanmeldung, behandelt. Die Rüktrittserklärung muss
in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Nichteinhaltung des
Zahlungszieles gilt nicht als Rücktritt.
Folgende Sätze gelten als vereinbart, sofern keine anderen
Bedingungen genannt werden:
Stornobedingungen:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn: 3%
Bearbeitungsgebühr pro Gruppe 
- ab 29. Tag bis 22. Tag: 20%
- ab 21. Tag bis 10. Tag: 40%
- ab 9. Tag: 70%
- amTag der Abreise: 100%
6. Kündigung des Vertrages durch PTI Panoramica
PTI Panoramica hat ebenfalls das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Vertragspartner mit Zahlungen im Verzug befindet. Ein Rücktritt ist auch dann möglich, wenn sich der Kunde mit Zahlungen aus weiteren Verträgen im Verzug befindet. Die Entschädigungsansprüche
von PTI Panoramica richten sich in jedem Fall nach Ziffer 5.
7. Aufhebung des Vertrages wegen auflergewöhnlicher Umstände
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss
nicht vorhersehbarer auflergewöhnlicher Umstände, wie Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, grundlegende politische Veränderungen, Epidemien, Naturkatastrophen, erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so können sowohl PTI Panoramica als auch der Kunde vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann PTI Panoramica entsprechend den vorgenannten Bedingungen oder eine nach den Umständen angemessene Entschädigung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen verlangen.
8. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss des PTI-Versicherungspaketes zur Deckung der Kosten für den Reiserücktritt, die eventuelle Heilbehandlung bei Unfall oder Krankheit während der Reise, Beistandsleistungen im Ausland sowie Urlaubsgarantie.
9. Mitwirkungspflicht
Der Vertragspartner übernimmt seinerseits im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht die Verpflichtung, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der zuständigen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen.
Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Ist die zuständige Reiseleitung nicht erreichbar, so ist die Beanstandung unverzüglich durch ein Telegramm PTI Panoramica zur Kenntnis zu bringen. Der Reiseleiter oder - falls nicht vorhanden - der jeweilige Leistungsträger ist angehalten, eine Niederschriftü¸ber die Reklamationen anzufertigen und dem Kunden eine Kopie auszuhändigen. Sollten Gewährleistungsansprüche gestellt werden, so ist die unverzügliche schriftliche Mängelrüge gegen¸ber PTI Panoramica oder ihrer Beauftragten Anspruchsvoraussetzung. Alle diesbezüglichen Ansprüche sind innerhalb der Ausschlussfrist von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegen¸ber PTI Panoramica geltend zu machen, wobei das Eingangsdatum bei
PTI Panoramica maflgebend ist.Der Vertragspartnerü¸bernimmt seinerseits im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht die Verpflichtung, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der zuständigen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Ist die zuständige Reiseleitung nicht erreichbar, so ist die Beanstandung unverzüglich durch ein Telegramm PTI Panoramica zur Kenntnis zu bringen. Der Reiseleiter oder - falls nicht vorhanden - der jeweilige Leistungsträger ist angehalten, eine Niederschrift über die Reklamationen anzufertigen und dem Kunden eine Kopie auszuhändigen. Sollten Gewährleistungsansprüche gestellt werden, so ist die unverzügliche schriftliche Mängelrüge gegen¸ber PTI Panoramica oder ihrer Beauftragten Anspruchsvoraussetzung. Alle diesbezüglichen Ansprüche sind innerhalb der Ausschlussfrist von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegen¸ber PTI Panoramica geltend zu machen, wobei das Eingangsdatum bei PTI Panoramica maßgebend ist.
10. Störungen durch den Reisenden
PTI Panoramica kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine Teilnahme für PTI Panoramica und/ oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. PTI Panoramica steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
11. Pass-, Zoll- und Devisenbestimmungen
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. PTI Panoramica ist auf Wunsch und gegen Kostenrückerstattung dem Auftraggeber bei der Besorgung der Visa
behilflich.
12. Sonstiges
Die gebuchten Unterkünfte können in der Regel am Nachmittag
des Ankunftstages bezogen werden und sind am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen. Alle durch die Nichtbeachtung PTI Panoramica entstehenden Kosten machen den Vertragspartner schadensersatzpflichtig. Durch unvorhergesehene Ereignisse, z.B. Wechselkursänderungen oder Ölzuschläge bei Fähren, Mehrwertsteuerveränderungen usw. erforderlich werdende Preiserhöhungen muss sich PTI Panoramica vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge; vielmehr sind unwirksame Einzelbestimmungen durch vertrags- und gesetzeskonformeAuslegung zu ergänzen.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand - auch für Mahnverfahren - ist ausschließlich Rostock.
Veranstalter:
PTI Panoramica Touristik International GmbH
Neu Roggentiner Str. 3
D-18184 Roggentin/Rostock
Telefon (03 82 04) 65-500  
Fax (03 82 04) 65-800
eMail: office@pti.de
Website: www.pti.de
Registergericht Rostock, HRB1333
Geschäftsführer: Werner Maaß
Bankverbindung:
HypoVereinsbank AG
BLZ 2003 0000, Konto 1964 0680