1. REISERÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG
Bei Rücktritt vor Reiseantritt (Stornierung)
- Ersatz der vertraglichen Stornokosten
Bei verspätetem Reiseantritt
- Ersatz der Mehrkosten der Hinreise
Bei Reiseabbruch/bei verspäteter Rückreise
- Ersatz der Mehrkosten der Rückreise, wenn die Reise aus versichertem Grund nicht planmäßig beendet wird
- Ersatz der Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts und der Rückreise, wenn die Reise wegen eines Elementarereignisses nicht planmäßig beendet werden kann
Selbstbehalt 10,- EUR je Person,
bei Krankheit 20% des erstattungsfähigen Schadens - mindestens 10,- EUR je Person
2. REISE-KRANKENVERSICHERUNG
Ersatz der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland sowie für einen Krankenrücktransport, inkl. Ambulanzflug (abzüglich eines Selbstbehaltes von 50,- EUR je Versicherungsfall) wegen akut eingetretender Krankheiten oder Unfallfolgen.
3. NOTFALL-SERVICE
Bei Krankheit/Unfall
Bei Abhandenkommen von Arzneimitteln
- (§ 1-4, § 8, § 9 der Soforthilfe-Versicherung)
- Informationen über Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung im Reiseland vor und während der Reise
- Organisation und Kostenübernahme für einen Krankenbesuch (Hin- und Rückreise), wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert
- Kostenvorschuß gegenüber dem Krankenhaus bis 15.000,- EUR
- Organisation eines Krankenrücktransports (inkl. Ambulanzflug)
- Bestattungskosten im Ausland oder Überführungskosten Beschaffung und Übersendung von notwendigen Arzneimitteln, die auf der Reise abhanden gekommen sind. Die Versandkosten werden übernommen.