PTI-Kundengeldabsicherung | PTI
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Kundengeldabsicherung

Seit vielen Jahren haben wir mit der Zurich Insurance plc einen starken Partner für unsere gesetzlich vorgeschriebene Kundengeldabsicherung!

Bereits seit 1994 besteht die Pflicht gemäß §651 k BGB die erhaltenen Kundengelder für den Fall abzusichern, dass bei einem Reiseveranstalter in Folge einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit Reiseleistungen ausfallen oder dem Rückreisenden separate Kosten entstehen.

Alle Kontaktdaten zu unserem Insolvenzversicherer finden Sie auch auf unserem Formblatt. Selbstverständlich erhalten Sie ebenfalls mit jeder Buchungsbestätigung/Rechnung ebenfalls unseren aktuellen Sicherungsschein überreicht.

 

Damit sind Ihre geleisteten Zahlungen zu jedem Zeitpunkt geschützt.

 

 

 

Sicherungsschein_2021